Editorial, News

Fruchtbarkeit der Geisteswissenschaft und eine Justiz-Initiative

In einer Zeit, wo sogar das von Rudolf Steiner gebaute «Haus des Wortes» (wie er das Goetheanum genannt haben wollte) ohnmächtig verstummt, halten wir weiter Ausschau nach unabhängigen Menschen, die den Wert der Geisteswissenschaft für die Diagnose und Therapie der Zeitabgründe erfasst haben.
Catherine Austin Fitts ließ auf ihrer Webseite www.solari.com ein paar Interviews mit mir zum Thema Ahriman und Dreigliederung erscheinen. In dieser Nummer äußert sie sich zum transhumanen Impfprojekt, das ganz nach dem Erfolgsmodell von Microsoft zum Einbau von injizierbaren «Betriebssystemen» in den menschlichen Körper führen soll. Diese müssen dann bei jeder Mutation des «Virus» neu upgedatet werden. Endlose Abwärtsspirale einer anti-humanen Entwicklungsperspektive (denn das ist der «Transhumanismus» in Wahrheit). Wir wiesen bereits auf einen bemerkenswerten Artikel von Jonas Glaser in der Zeitschrift Compact hin.
Neuerdings erfuhren wir, dass der Italiener Nicola Bizzi nachdrücklich auf Steiners Bemerkungen über das Impfen aus dem Jahre 1917 hinweist. Es geschieht dies in dem Buch Operazione Corona: Colpo di stato globale (Operation Corona: ein globaler Staatsstreich), Firenze 2020 (Herausgeber Nicola Bizzi und Matteo Martini).
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Viele Freunde und Bekannte versuchen das gegenwärtige Staatsstreich-Unrecht auf ein Fundament des Rechts zurückzuführen – und kämpfen oft (fast) hoffnungslos gegen Windmühlen. Das Recht ist von der Macht (Staats- und Wirtschaftsmacht) beinahe vollständig verschluckt worden.
Da kommt eine Schweizer Initiative gerade zur rechten Zeit, um nicht zu sagen, zu höchster Zeit vor das Volk. Wir meinen die Justiz-Initiative, die im August 2019 vom Unternehmer Adrian Gasser eingereicht worden war und die zur Volksabstimmung ansteht. Ihr Grundgedanke: Politik und Rechtsprechung sollen einwandfrei getrennt werden, denn die heutige Rechts- praxis vermengt hoffnungslos Parteieninteressen mit den Prinzipien der Rechtsprechung. Bundesrichter kann heute nur werden, wer durch die Pforte einer Partei geht und der Parteikasse regelmäßig einen finanziellen Tribut zahlt. Gasser nennt das «Hehlerei». Auf diesen immer eklatanter gewordenen Missstand machte bereits 2002 die Dissertation von Mark Livschitz Die Richterwahl im Kanton Zürich aufmerksam. Die Arbeit fand nicht die ihr gebührende Würdigung.
Die Justiz-Initiative fordert die Unabhängigkeit künftiger Bundesrichter und will deren Wahl im Bundesgesetz durch ein Losverfahren verankern. Nur so kann gewährleistet werden, dass künftig vor einem wirklich unabhängigen und nur Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichteten Forum geklagt werden kann.
Das Initiativ- und das Referendum-Recht sind zwei unbestrittene Vorzüge der eidgenössischen Verfassung. Höchste Zeit, dass von Ersterem in der aktuellen Situation in bedeutender Weise Gebrauch gemacht worden ist.
Wir werden die Justiz-Initiative in der nächsten Nummer näher vorstellen und ein Interview mit deren Begründer Adrian Gasser beifügen.
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Parteienpolitik ist überlebt und vergeudet in orgiastischer Unfruchtbarkeit geistige und finanzielle Energien. Daher ist es dem Europäer durchaus angemessen, sich für die Bekanntwerdung einer Initiative einzusetzen, die sich ein über-parteiliches, allgemein-menschliches Interesse – das Streben nach wirklicher Gerechtigkeit – auf die Fahne schreibt.
Auch wenn das in der Justiz-Initiative weder angestrebt noch explizit ausgesprochen ist: Wir sehen in ihr eine Art Wegbereiterin zur Realisierung der noch umfassenderen Initiative einer Dreigliederung des sozialen Organismus (Geistesleben, Rechtsleben, Wirtschaftsleben), die seit hundert Jahren auf ihre Verwirklichung harrt.

 

Thomas Meyer