Am 25. Februar fand in Horsham, Sussex, eine außerordentliche Gerichtsverhandlung statt. Der britische Filmemacher Tony Rooke hatte sich geweigert, fällige TV-Gebühren an die BBC zu bezahlen. Er begründete dies damit, dass die Fernsehanstalt ihre gesetzliche Pflicht zu objektiver Berichterstattung grob verletze. Sein wichtigstes Beweisstück: Die BBC hatte am 11. September 2001 ein Live-Interview aus New York ausgestrahlt, mit den rauchenden Türmen und dem noch unversehrt stehenden Gebäude 7 im Hintergrund. Die Reporterin Jane Stanley teilte um 16.57 mit, dass nun auch das, wie jedermann sehen konnte, de facto noch stehende Gebäude 7 eingestürzt sei – rund 25 Minuten vor dessen tatsächlichem Einsturz. Dieses Interview ist später aus dem BBC-Archiv entfernt worden. Wie war diese offensichtliche Vorinformation an die BBC gelangt? Eine Klärung dieser Frage ist bis heute nicht erfolgt.
Rooke argumentierte: Die BBC sei der Komplizenschaft mit terroristischen Aktivitäten anzuklagen. Eine Zahlung der Gebühren wäre deshalb ein Verstoß gegen den Artikel 14 des britischen Anti-Terrorgesetzes, welches die Finanzierung einer Terrorgruppe verbietet.
Der Richter erklärte seine Inkompetenz, Rookes Verstoß gegen das Kommunikationsgesetz durch eine Berücksichtigung des Anti-Terrorgesetzes aufzuheben, verfügte einen bedingten Freispruch und erlegte Rooke lediglich die Übernahme der 200£ Gerichtskosten auf. Privat hatte er Rookes vor der Gerichtsverhandlung nach Betrachtung des BBC-Interviews Recht gegeben und ihm versichert, dass er nicht zu einer Buße wegen Nichtbezahlung der BBC-Gebühren verurteilt würde.
Hier hat einmal mehr ein Einzelner den Finger in die von den Massenmedien weltweit praktizierte Verlogenheit der 9/11-Berichterstattungen gelegt. Die West Sussex County berichtete über den an sich symptomatisch wichtigen Fall am 27. Februar, der auch auf you tube verfolgt werden kann.*
Die internationalen Massenmedien ignorierten die Sache. Kein Wunder!
Was ein Einzelner vermag, zeigen viele Beiträge auf der Webseite schall&rauch**, die uns auf die Juncker-Rede aufmerksam machte und die vom ehemaligen Investmentbanker Manfred Petritsch geführt wird. Hier findet man u.a. gute Anhaltspunkte dafür, dass Osama Bin Laden bereits im Dezember 2001 infolge eines gravierenden Nierenleidens verstorben war. Umso grotesker das lange danach gespielte Medien-Spektakel um seine angebliche Liquidierung in Afghanistan.
Was ein Einzelner vermag, zeigt auch der Sieg der Minder-Initiative in der Schweiz. Während ausländische TV-Reporter bei der Siegesfeier in Schaffhausen um Zugang baten, erhielt das Schweizer-Fernsehen, das die sogenannte «Abzocker»-Initiative im Vorfeld zu diskreditieren suchte, von Minder Hausverbot.
Die individualistischen Davide aller Zeiten haben einen längeren Atem als die sie durch Masse und Macht bedrohenden Goliathe.
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Ausnahmsweise drucken wir in dieser Doppelnummer nicht nur Leserbriefe zum Interview mit David Marc Hoffmann ab (siehe Februarnummer), sondern zugleich auch eine Stellungnahme Hoffmanns zu ihnen, die sonst erst im Juni hätte erscheinen können.
Es sei an dieser Stelle wiederholt, dass wir Hoffmanns These, dass Steiners Lebensgang «keine Quelle für die darin beschriebene Zeit» sei, für unhaltbar erachten. Nichtsdestoweniger geben wir ihm gern die Gelegenheit seine, u.a. von Helmuth Zander geteilte diesbezügliche Ansicht klar und frank auszusprechen.
Thomas Meyer
* http://www.youtube.com/watch?v=4R__mtXJi1M
** http://alles-schallundrauch.blogspot.ch/